Privatkassen und Zusatzversicherungen:
Diese übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Gesetzliche Krankenkassen:
Heilpraktikerleistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig.
Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler, Sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.
Hinweis:
Zusatzkrankenversicherungen, die alternative Heilmethoden abdecken, werden zu erschwinglichen monatlichen Beiträgen von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten.