Privatkassen und Zusatzversicherungen:

Diese übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Gesetzliche Krankenkassen:

Heilpraktikerleistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig.

Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher Selbstzahler, Sie können jedoch die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

Kostenübernahme

Hinweis:
Zusatzkrankenversicherungen, die alternative Heilmethoden abdecken, werden zu erschwinglichen monatlichen Beiträgen von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten.